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OLG Hamm, 13.08.2008 - 12 U 37/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Subunternehmers für Mängel der Entwässerungsplanung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1; BGB § 635 a.F.
Haftung eines Subunternehmers für Mängel der Entwässerungsplanung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesamtschuldnerausgleich zwischen mehreren beteiligten Unternehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtschuldnerausgleich zwischen mehreren baubeteiligten Unternehmern? (IBR 2009, 1162)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 21.01.2008 - 2 O 157/06
- OLG Hamm, 13.08.2008 - 12 U 37/08
- BGH, 12.02.2009 - VII ZR 179/08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 2 O 307/04
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 12 U 37/08
Die Klägerin selbst wurde in dem Verfahren 2 O 307/04 Landgericht Siegen (12 U 97/06 OLG Hamm) von den Eheleuten C auf Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten wegen des undichten Kellers in Anspruch genommen.Der in dem Verfahren 2 O 307/04 Landgericht Siegen festgestellten, aus einer fehlerhaften Entwässerungsplanung resultierenden Verantwortung der Klägerin für die Durchfeuchtung des Kellergeschosses steht keine entsprechende Verantwortung des Beklagten für planerische oder handwerkliche Fehler gegenüber.
- BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche …
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 12 U 37/08
Mehrere Bauunternehmer haften dann gesamtschuldnerisch, wenn sie im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht dem gemeinsamen Auftraggeber gegenüber für solche von ihnen mitverursachte Mängel oder Schäden einzustehen haben, die nur einheitlich behoben werden können (BGH NJW 2003, 2980).
- BGH, 12.02.2009 - VII ZR 179/08 OLG Hamm - Az. 12 U 37/08 vom 13.08.2008;.